Mit der sachkundigen Prüfung Ihrer Tor- und Türanlagen erfüllen Sie die gesetzlichen Vorschriften. Mindestens einmal jährlich müssen krafttbetätigte Tore und Türen von Sachkundigen geprüft werden. Im Schadensfall sichern Sie sich mit diesem Bericht gegenüber etwaigen Schadenersatzansprüchen ab
Unser Fachbetrieb ist auf Planung Montage und Service von Toranlagen spezialisiert. Wir betreuen Privat- Gewerbe- und Industriekunden.
Die UVV-Prüfung kann jede sachkundige Person durchführen und muss nicht durch den -ggf. teureren – Kundendienst des Herstellers durchgeführt werden
Im Betrieb befindliche Tore haben grundsätzlich keinen Bestandsschutz (mehr)
Überprüfung der Sicherheit im Rahmen einer Sicht-und Funktionskontrolle
Erstellung eines Prüfberichtes und Erteilung der Prüfplakette
Überprüfung der mechanischen Komponenten und Sicherheitseinrichtungen auf Verschleiß, Korrosion und Gängigkeit aller beweglichen Teile
Überprüfung aller Sicherheitsrelevanten Sensoren, Lichtschranken etc.
Ölen, Fetten, Schmieren
Notwendige Einstellarbeiten
UVV-Prüfung
Bitte fordern Sie ein unverbindliches Angebot für einen Wartungsvertrag gemäß den Richtlinien für krafttbetätigte Türen und Tore nach ASR A1.7 (BGR 232)